1. Beschreibung
Die Raiffeisen Ski Discovery by Magic Pass sind Abonnemente, die vom 1. November bis zum 30. April des folgenden Jahres für drei Tage in drei verschiedenen Skigebieten gültig sind. Während dieses Zeitraums bieten sie Zugang zu allen Einrichtungen der Partnerunternehmen (im Folgenden Partner), d.h. :
2. Verkaufsbedingungen
Verkaufsperiode
Die Pakete sind ab dem 27. Oktober bis zum 10. März des darauffolgenden Winters auf der Internetplattform für MemberPlus-Kunden von Raiffeisen erhältlich: https://raiffeisen.magicpass.ch. Eine Person kann pro Wintersaison nur einen Skipass in Anspruch nehmen.
Zahlungsbedingungen
Beim Kauf via Online-Shop (Internet) ist die Zahlung nur mit Hilfe eines elektronischen Zahlungssystems (Kreditkarte oder TWINT) möglich.
Altersgruppen
Raiffeisen Ski Discovery Kind: von 6 bis 15 Jahren (im Jahre 2025, geboren zwischen 2010 und 2019)
Erwachsener: von 16 Jahren (im Jahre 2025, geboren 2009 oder früher). Für die Tarifvergabe ist das Geburtsjahr ausschlaggebend.
Preis
Alle Preise sind in Schweizer Franken und inklusive MwSt. angegeben.
Gültigkeit
Der Raiffeisen Ski Discovery Skipass kann vom Kunden sofort nach Erhalt der Karte und nicht unmittelbar nach der Bezahlung genutzt werden. Nur die Vorweisung der physischen Karte berechtigt zur Inanspruchnahme der Leistungen. Die Gültigkeit des Raiffeisen Ski Discovery beträgt drei Tage in drei verschiedenen Skigebieten.
Wiederverkauf
Jeder Wiederverkauf des Raiffeisen Ski Discovery Passes ist strengstens untersagt. Nur der Verkauf über die Internetseite von Magic Pass ist erlaubt. Die Genossenschaft behält sich das Recht vor, Raiffeisen Ski Discovery-Abos zu annullieren, die über eine dritte Gesellschaft oder Person weiterverkauft wurden.
3. Datenträger (Keycard) für Raiffeisen Ski Discovery Skipässe
Die Magic Mountains Cooperation stellt beim Kauf eines Raiffeisen Ski Discovery Skipasses kostenlos einen Datenträger aus und stellt sicher, dass dieser Datenträger mit allen Partnern kompatibel ist.
4. Umfang der Leistungen
Die Leistungen des Raiffeisen Ski Discovery Skipasses decken die Leistungen einer Tageskarte bei allen Partnern ab. Das bedeutet, dass, wenn die öffentlichen Verkehrsmittel in der Tageskarte inbegriffen sind, diese auch im Raiffeisen Ski Discovery Skipass inbegriffen sind. Die Raiffeisen Ski Discovery Karte muss zwingend vorgezeigt werden, um die damit verbundenen Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Eine Bestell- oder Zahlungsbestätigung oder ein Foto der Karte, zum Beispiel, reichen nicht aus. Kann die Raiffeisen Ski Discovery Karte nicht vorgelegt werden, muss die Person auf eigene Kosten einen gültigen Fahrausweis erwerben.
5. Rückerstattung
Gekaufte Raiffeisen Ski Discovery Skipässe können unter keinen Umständen zurückerstattet werden, insbesondere, aber nicht ausschliesslich, im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls des Skipassinhabers. Die Magic Mountains Cooperation erstattet keine Skipässe zurück.
Darüber hinaus gibt es keine Garantie dafür, dass die Einrichtungen der in Artikel 1 genannten Partner ganz oder teilweise geöffnet werden; es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, auch nicht teilweise, insbesondere im Falle der Nichtöffnung, der Verweigerung der Annahme des Skipasses (z.B. Verweigerung des Scannens des Skipasses), der Teilöffnung oder der Schliessung eines oder mehrerer der in Artikel 1 genannten Partner oder der Einrichtungen dieser Partner.
6. Ersetzen des Datenträgers
Der Datenträger (Keycard) wird bei technischen Problemen mit dem Lesegerät nicht ersetzt. Im Falle eines Verlustes wird kein Duplikat ausgestellt. Der Ersatz verlorener oder beschädigter Datenträger ist kostenpflichtig, und zwar durch den Kauf eines neuen Abonnements.
7. Skipass vergessen
Wenn der Pass vergessen wird, wird kein Duplikat ausgestellt und ein Pass muss an der Kasse des besuchten Betriebes gekauft werden.
8. Kontrolle von Skipässen
Jede Karte ist namentlich, nicht übertragbar und nicht abtretbar. Er kann nur von der auf der Karte aufgeführten Person genutzt werden. Jeder Partner kann Kontrollen über die Nutzung der Skipässe durchführen. Beim Durchgang durch einen Kontrollpunkt macht das System ein Kontrollfoto von jedem Kunden.
9. Missbräuchliche Nutzung des Raiffeisen Ski Discovery Skipasses
Jede Feststellung einer missbräuchlichen Nutzung eines Raiffeisen Ski Discovery Skipasses wird mit dem sofortigen Entzug des Skipasses und einer Busse von CHF 200.00 für die Kontrollkosten bestraft. Die Tage, an denen der Missbrauch stattgefunden hat, werden dem Fehlnutzer ebenfalls in Rechnung gestellt. Der Inhaber ist dafür verantwortlich, seinen Pass so aufzubewahren, dass eine missbräuchliche Verwendung durch Dritte, einschliesslich seiner Familienangehörigen oder Bekannten, verhindert wird. Darüber hinaus kann ein entzogener Skipass unter keinen Umständen zurückgegeben werden, vorbehaltlich des Kaufs eines neuen Skipasses.
10. Lieferfrist
Die Magic Mountains Cooperative verpflichtet sich, jede Bestellung von Raiffeisen Ski Discovery Skipass innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt zu bearbeiten. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, wird die Bestellung durch die Postdienste versandt.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Magic Mountains Cooperation nicht für Lieferzeiten verantwortlich ist, die den Postdiensten zuzuschreiben sind. In der Tat können die Lieferzeiten aufgrund einer Reihe von Faktoren variieren, die ausserhalb der Kontrolle von Magic Mountains Cooperation liegen, wie z. B. logistische Einschränkungen der Transportunternehmen oder unvorhergesehene Verzögerungen bei den Zustellungsvorgängen.
11. Unangemessenes Verhalten
Jeder Inhaber eines Raiffeisen Ski Discovery Skipasses, ist verpflichtet, die von den Bergbahnen erstellte Benutzerordnung zu respektieren, den Anweisungen des Personals der Partner-Bergbahnen, die unter Artikel 1 angegeben sind, sowie den verschiedenen geltenden Gesetzgebungen zu folgen. Jeder Inhaber eines Raiffeisen Ski Discovery, der die vorliegenden Bestimmungen nicht einhält, eine Haltung einnimmt, die den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zuwiderläuft oder sich unangemessen verhält, kann vorübergehend oder dauerhaft (Suspendierung / Entzug seines Abonnements) vom Zugang zu einem oder allen unter Ziffer 1 angeführten Partnerbahnen ausgeschlossen werden.
Magic Mountains Cooperation kann nach eigenem Ermessen beurteilen, ob das Verhalten eines Inhabers eines Raiffeisen Ski Discovery angemessen ist oder nicht. Im Falle eines unangemessenen Verhaltens behält sich Magic Mountains Cooperation zudem das Recht vor, weitere Sanktionen gegen die betreffenden Personen auszusprechen, insbesondere ihnen eine Busse zu berechnen oder ihnen die Dienstleistung in Rechnung zu stellen. Magic Mountains Cooperation behält sich zudem das Recht vor, alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel einzusetzen, insbesondere das Recht, die betroffenen Personen bei den zuständigen Behörden anzuzeigen.
Magic Mountains Cooperation
Genossenschaft
Rue de l’Aéroport 7
CH-1950 Sion
raiffeisen@magicpass.ch