Magic Travel wird angeboten von:
Magic Mountains Cooperation, Genossenschaft
Route de l’Aéroport 7
1950 Sion, Schweiz
(im Folgenden «Magic Pass»)
Magic Travel ist in den Magic Pass integriert und kann nicht separat erworben werden.
Mit Magic Travel erhaIten Inhaber eines gültigen Magic Pass während der Wintersaison vom 1. November 2026 bis zum 30. April 2027 fünf Tagesbillette (Guthaben) für öffentliche Verkehrsmittel, um eine Schweizer Magic-Pass-Partnerstation zu erreichen.
Die Fahrten müssen zwingend:
Jedes Guthaben entspricht einer Fahrt nach folgenden Modalitäten:
Die Guthaben gelten ausschliesslich auf den Strecken des Nationalen Direkten Verkehrs (NDV) und der regionalen Tarifverbünde unter der an diesem Angebot teilnehmenden Alliance SwissPass.
Die im Rahmen von Magic Travel angebotenen Fahrten gelten ausschliesslich innerhalb der Schweiz auf den Strecken des Nationalen Direkten Verkehrs (NDV) und der regionalen Tarifverbünde unter der an diesem Angebot teilnehmenden Alliance SwissPass. Die erreichbaren Destinationen entsprechen den Magic-Pass-Partnerstationen, die im Rahmen der Mobilitätsvereinbarung zwischen Railaway und der Alliance SwissPass abgedeckt sind.
Da das Magic-Travel-Angebot auf Partnerschaften mit Verkehrsunternehmen und der Alliance SwissPass basiert, behält sich Magic Pass das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung:
Diese Änderungen begründen keinen Anspruch auf Entschädigung, Rückerstattung oder Ersatz.
Magic Travel: in den Magic Pass integriertes Mobilitätsangebot.
Magic-Travel-Guthaben: persönlicher Anspruch auf Ausstellung eines Tagesbilletts für den öffentlichen Verkehr nach bestimmten Regeln.
Benutzer: Inhaber eines gültigen Magic Pass.
Beförderungsunternehmen: öffentliches Verkehrsunternehmen, das die Fahrstrecke bedient.
Magic-Travel-Billett: Fahrkarte, die über die Magic-Pass-Plattform gegen ein Guthaben ausgestellt wird.
Inhaber mit Wohnsitz im Ausland können Magic Travel nur für den Schweizer Teil ihrer Fahrt nutzen.
Die Guthaben sind persönlich, nicht übertragbar und an die Magic-Pass-Nummer gebunden.
Jeder Inhaber erhält 5 Magic-Travel-Guthaben pro Wintersaison.
| Art der Fahrt | Erforderliche Guthaben |
|---|---|
| Einfache Fahrt | 1 Guthaben |
| Hin- und Rückfahrt am selben Tag | 1 Guthaben |
| Hin- und Rückfahrt an verschiedenen Tagen | 2 Guthaben (1 pro Fahrt) |
Die Guthaben:
Die Magic-Travel-Fahrten müssen in der Schweiz beginnen (Abfahrtsort innerhalb der Schweiz frei wählbar) und können nur eine Schweizer Magic-Pass-Partnerstation als Ziel haben.
Die im Rahmen des Magic-Travel-Angebots ausgestellten Billette gelten ausschliesslich für die 2. Klasse.
Die Benutzung von Bergbahnen mit dem Magic Pass ist zwingend erforderlich, damit das Guthaben als gültig gilt.
Bedingungen:
Wird keine Bergbahn benutzt, gilt das Billett als missbräuchliche Nutzung ausserhalb des Kombiangebots.
Magic-Travel-Billette sind ausschliesslich erhältlich via:
Magic-Travel-Billette können nicht über die Kanäle der SBB oder anderer Verkehrsunternehmen gekauft werden.
Reservierungen sind höchstens 7 Tage vor dem Reisedatum möglich. Der Kauf ist bis zur tatsächlichen Abfahrt des betreffenden Verkehrsmittels möglich, sofern Guthaben verfügbar sind. Beim Billette-Kauf werden das oder die entsprechenden Guthaben automatisch abgezogen.
Magic Pass kann Guthabenkontingente für gewisse Strecken, Fahrzeiten oder Stationen festlegen, um eine ausgewogene Verteilung der Belegung zu gewährleisten und die Verfügbarkeit des Angebots sicherzustellen. Wenn ein Kontingent erreicht ist, wird die betreffende Fahrt möglicherweise zu Informationszwecken angezeigt, kann jedoch im Rahmen von Magic Travel nicht mehr ausgewählt oder reserviert werden. Der Benutzer hat aber weiterhin die Möglichkeit, ein kostenpflichtiges Billett direkt bei den Verkehrsunternehmen zu kaufen, unter anderem via offizielle Kanäle der SBB.
Das Magic-Travel-Billett gilt nicht als Sitzplatzreservierung.
Die im Rahmen von Magic Travel ausgestellten Billette werden auf den Namen des Inhabers ausgestellt, sind streng persönlich und nicht übertragbar. Sie sind nur gültig, wenn sie zusammen mit einem gültigen amtlichen Ausweis vorgezeigt werden, dessen Name mit dem auf dem Billett angegebenen Namen übereinstimmt.
Inhaber eines Halbtax-Abos oder eines Generalabonnements müssen bei der Bestellung den entsprechenden Tarif auswählen. Jeder Reisende muss sich vor Reiseantritt selbst vergewissern, dass er im Besitz einer gültigen Fahrkarte nach den allgemeinen Tarifbedingungen der Verkehrsunternehmen ist. Die im Rahmen des Magic-Travel-Angebots ausgestellten Billette gelten ausschliesslich für die 2. Klasse.
Die Billette gelten für Fahrten in der 2. Klasse. Ein Upgrade in die 1. Klasse ist im Angebot nicht enthalten und geht gemäss den Tarifbedingungen der Verkehrsunternehmen ausschliesslich zulasten des Benutzers.
Stornierungsbedingungen:
Es gelten die folgenden Annullierungsbedingungen:
Als Betrug gilt insbesondere:
Im Betrugsfall:
Magic Pass kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob das Verhalten eines Benutzers regelwidrig oder missbräuchlich ist. In diesem Fall hat der Benutzer pauschal CHF 250 als Bearbeitungsgebühr und für die Kosten der genutzten Fahrausweise zu zahlen, falls keine Bergbahnen benutzt werden, oder gegebenenfalls die Preisdifferenz aufgrund falscher Angaben zum Abonnement zu übernehmen.
Magic Pass behält sich das Recht vor:
Magic Pass fungiert als Vermittler bei der Ausstellung der Fahrkarte sowie im Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und den Verkehrsunternehmen. Magic Pass haftet nicht für Verspätungen, Ausfälle, Störungen, Streiks, Witterungsbedingungen oder Fahrplanänderungen.
Die Schliessung einer Station oder von Einrichtungen begründet keinen Anspruch auf:
Magic Pass setzt alle zumutbaren Mittel ein, um den reibungslosen Betrieb von Magic Travel zu gewährleisten, kann jedoch eine ständige Verfügbarkeit der Dienstleistung nicht garantieren. Bei einer Unterbrechung oder einer technischen Störung, insbesondere im Zusammenhang mit den Magic-Pass-Systemen, der SMAPI-Schnittstelle oder der Infrastruktur der Alliance SwissPass, besteht kein Anspruch auf ein zusätzliches Guthaben, eine Entschädigung oder eine kostenlose Ersatzleistung.
Die Daten zu reservierten Fahrten und zur Entwertung bei Bergbahnen können miteinander abgeglichen werden, um die Einhaltung der Bedingungen zu überprüfen, Missbrauch zu verhindern und/oder Statistiken zur nachhaltigen Mobilität zu erstellen. Die Bearbeitung erfolgt gemäss den Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzrechts. Im Rahmen der Magic-Travel-Aktion können die Personendaten des Kunden zu Kontrollzwecken an die SBB weitergegeben werden. Magic Pass behält sich das Recht vor, das Profil eines Kunden mit einem Abonnement (Generalabonnement, Halbtax, Junior-Karte) zu korrigieren, wenn dieses beim Kauf des Billetts nicht deklariert wurde, oder die Preisdifferenz nachträglich in Rechnung zu stellen.
Magic Pass kann die Anzahl der Gutschriften, die Teilnahmebedingungen, die technischen Modalitäten und die Kontingente jederzeit anpassen oder das Angebot sistieren, insbesondere bei Überschreitung des zugewiesenen Budgets.
Es gilt schweizerisches Recht.
Gerichtsstand: Sitten, Schweiz.